Was bedeuten die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention konkret für Braunschweig? Gerade in einer Zeit, in der auf allen politischen Ebenen über Einsparungen bei der Eingliederungshilfe und anderen Teilhabeleistungen diskutiert wird, dürfen die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht in den Hintergrund geraten.
Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft immer älter. Barrierefreiheit ist deshalb längst kein Thema mehr, das nur Menschen mit Behinderungen betrifft. Sie ermöglicht vielen älteren Menschen, ihren Alltag selbstbestimmt und möglichst lange ohne fremde Hilfe zu gestalten.
Welche Verantwortung haben Politik und Verwaltung? Welche Rechte ergeben sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention? Und was bedeutet das für die Zukunft unserer Stadt?
Dazu gibt Katrin Langensiepen einen Impuls und eröffnet die europäische Perspektive auf Inklusion und Teilhabe. Deutlich wird: Inklusion ist kein „Nice-to-have“, sondern ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention begründet verbindliche Rechte und klare Verpflichtungen – auch für Kommunen.
Wir laden herzlich ein, mitzudiskutieren. Gemeinsam wollen wir darüber sprechen, wie Braunschweig eine Stadt werden kann, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
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